(1) „Psychodrama, Soziometrie und Gruppenpsychotherapie" bezeichnet das von J.L. Moreno konzipierte Triadische System. Als Psychodrama-Soziometrie-Soziodrama-Rollenspiel ist es über den psychotherapeutischen Bereich hinaus ein ressourcenorientiertes Verfahren für Beratung und Bildung, sowie für Sozialwesen und Netzwerkarbeit. Der Terminus Psychodrama wird weltweit als Kürzel für das gesamte Verfahren verwendet Psychodrama ist grundsätzlich ein handlungsorientiertes Verfahren mit psychodynamischen, systemischen und verhaltensmodifizierenden Dimensionen. Auf der konzeptionellen Grundlage von J.L. Moreno werden Theorie und Praxis ständig weiterentwickelt.
Originär in und für Gruppen entwickelt eignet es sich aufgrund seines mehrdimensionalen Verständnisses für Menschen und soziale Systeme auch für die Arbeit mit Einzelnen, mit Paaren, Familien und Organisationen.
Psychodrama wird in folgenden pädagogischen, klinischen und psychosozialen Arbeitsfeldern angewandt:
Als Forschungsansatz dienen Psychodrama und Soziometrie zum Verstehen und zur Gestaltung individueller und sozialer Zusammenhänge.
Psychodrama-Leitung erfordert eine differenziertes Rollenrepertoire und große Rollenflexibilität. In der Gruppenleitung sind die Gruppenprozesse, die Interaktionen der Teilnehmenden, die gesamte Lage der Gruppe sowie ihr Kontext zu analysieren und zu reflektieren. Die WeiterbildungsteilnehmerInnen lernen ihre verschiedenen Rollen als künftige Psychodrama‑LeiterInnen und –TherapeutInnen, Psychodrama-Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und Psychodrama-SuchttherapeutInnen sukzessive aus verschiedenen Perspektiven und in variierten Formen kennen. Da sie als LeiterInnen/TherapeutInnen handelnd tätig sind, werden diese Rollen in der Weiterbildung im Handeln erkundet, verfahrensgerecht trainiert und theoretisch reflektiert.
Deshalb hat die Weiterbildung als Schwerpunkte:
(2) Die Weiterbildungsrichtlinien des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama e.V. / der Sektion Psychodrama im DAGG sind Rahmenrichtlinien für die Weiterbildungsinstitute, deren Weiterbildungen von diesem Fachverband / der Sektion anerkannt werden. Sie sind für diese bindend. Die Institute können weitergehende Richtlinien festlegen. Die Weiterbildungskommission des DFP / der Sektion überprüft im Auftrag der Mitgliederversammlung die Einhaltung der Rahmenrichtlinien.
(3) In den WBR wird Bezug genommen auf die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Anerkennung empfohlenen Weiterbildungen SuchttherapeutIn Psychodrama. Die Richtlinien dieser Weiterbildung sind von der DRV festgelegt.
Die Abschlüsse dieser Weiterbildung werden für die Weiterbildung zur PD-LeiterIn/TherapeutIn anerkannt. Die Weiterbildungs-Institute regeln das Anerkennungsverfahren gemäß dem in den WBR festgelegten Anforderungsprofil.
Der erfolgreiche Abschluss einer von der DRV zur Anerkennung empfohlenen Weiterbildung zur SuchttherapeutIn Psychodrama berechtigt zur ordentlichen Mitgliedschaft im DFP, sofern diese Weiterbildung in Kooperation oder direkt mit einem DFP-anerkannten Weiterbildungsinstitut durchgeführt wurde.
Die Anwendung des Psychodramas in pädagogischen, klinischen, und psychosozialen Arbeitsfeldern verlangt eine bewegliche Rollen- und Perspektivenübernahme. PsychodramatikerInnen sollen professionell und kreativ situations- und zielgruppenangemessen planen, handeln und behandeln können.
Die Psychodrama-Weiterbildung fördert über den Weg der Selbsterfahrung und des Rollentrainings die Entwicklung persönlicher und methodischer Kompetenzen. Sie vermittelt über die theoretische und praktische Weiterbildung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Anwendung des Psychodramas in den verschiedenen Anwendungsfeldern erforderlich sind.
Die Psychodrama-Weiterbildung befähigt dazu, dieses Verfahren klienten- und aufgabengerecht einzusetzen, zu reflektieren und zu evaluieren.
Die Psychodrama-Weiterbildung wird in vier verschiedenen Weiterbildungsgängen für unterschiedliche berufliche Arbeitsfelder angeboten. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben unterschiedliche Inhalte und führen zu Abschlüssen auf zwei verschiedenen Ebenen:
Die Weiterbildung differenziert sich in zwei Abschnitte: die Grund‑ und die Oberstufe. Die Grundstufe der Weiterbildung dient schwerpunktmäßig der Entwicklung persönlicher und methodischer Basiskompetenzen, führt in die methodisch‑theoretischen Grundlagen des Psychodramas ein und vermittelt Grundtechniken für die Anwendung über den Weg von Selbsterfahrung, Rollen- und Anwendungstraining. Die Oberstufe der Weiterbildung befähigt zur Anwendung des Verfahrens in komplexen Lagen und therapeutischen Prozessen.
2.1. Weiterbildungsgang Psychodrama‑PraktikerIn
Der Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama‑PraktikerIn befähigt, ausgewählte Techniken des Verfahrens Psychodrama in überschaubaren Arbeitszusammenhängen selbständig anzuwenden und in komplexeren Kontexten als Co-Leitung mit einer Psychodrama‑TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn / Psychodrama‑LeiterIn zusammen zu arbeiten. Dieser Weiterbildungsgang ist die Grundstufe der Weiterbildungsgänge zur Psychodrama‑TherapeutIn, -Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. ‑LeiterIn. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Weiterbildungsgang sind unter Punkt 3 aufgeführt. Je nach DRV-anerkanntem Curriculum ist die Grundstufe Teil der Weiterbildung zur SuchttherapeutIn Psychodrama.
2.2. Weiterbildungsgänge Psychodrama-TherapeutIn, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn, Psychodrama-LeiterIn
Die Weiterbildungsgänge für Psychodrama-TherapeutInnen, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutInnen und Psychodrama-LeiterInnen führen zu verschiedenen,
Abschlüssen, die zur selbständigen Anwendung des Psychodramas in den jeweiligen Arbeitsfeldern gemäß den dort jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen berechtigen.
2.2.1 Weiterbildungsgang Psychodrama‑TherapeutIn
Die zukünftige Psychodrama‑TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose‑ und Indikationsstellung sowie störungsspezifischen Interventions- und Behandlungstechniken.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der psychotherapeutischen Medizin und der psychologischen Psychotherapie.
Der Abschluss als Psychodrama‑TherapeutIn ist psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen und Diplom‑PsychologInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium vorbehalten. [1]
2.2.2 Weiterbildungsgang Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn
Die zukünftige Psychodrama‑Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose‑ und Indikationsstellung.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der Erziehungswissenschaft, der psychologischen Pädagogik, der psychologischen Psychotherapie und relevanten pädiatrischen Erkenntnissen.
Der Abschluss als Psychodrama‑Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn ist PädagogInnen (insbesondere Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-PädagogInnen mit entsprechender Fachausrichtung) und mit abgeschlossenem Hochschulstudium, Diplom‑PsychologInnen, und Ärztinnen2 vorbehalten. Psychodrama kann als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nur innerhalb der jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden.
2.2.3 Weiterbildungsgang Psychodrama-LeiterIn
Die zukünftige Psychodrama-LeiterIn erlernt auf der Grundlage des psychodramatischen Ansatzes Planung, Umsetzung und Anwendung psychodramatischer Verfahrensweisen und Techniken, orientiert an den Aufgaben und Fragestellungen ihres jeweiligen Arbeitsfeldes. Ziel des Weiterbildungsganges ist die Vermittlung der Kompetenz zum fachlich verantwortlichen Einsatz der psychodramatischen Verfahren in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Aufgabenstellungen und Inhalten pädagogischer und psychosozialer Berufsfelder wie Beratung und Betreuung, Bildung und Fortbildung, Jugendarbeit, Schule, Prävention und Rehabilitation, Organisationsentwicklung, Institutionsberatung und Supervision.
Der Abschluss als Psychodrama-LeiterIn wird angeboten für PädagogInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, SozialwissenschaftlerInnen und TheologInnen sowie für andere Berufsgruppen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, die in ihrem Berufsfeld mit psychodramatischen Verfahren arbeiten können, etwa in der Organisationsberatung oder im Theater, sowie für HeilpraktikerInnen (Psychotherapie) mit abgeschlossenem Hochschulstudium, ÄrztInnen und Diplom-PsychologInnen, die vorwiegend in den oben bezeichneten Arbeitsfeldern tätig sind.
Für den Beginn aller 4 Weiterbildungsgänge ist ein Mindestalter von 21 Jahren Voraussetzung. Vor der Zulassung zur Weiterbildung sind mindestens ein Einführungsseminar und ein Zulassungsinterview bei einer WeiterbildungsleiterIn zu absolvieren.
Für die Zulassung von KandidatInnen zur Weiterbildung als Psychodrama‑PraktikerIn ist mindestens eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der psychosozialen Versorgung auf Fachschulebene Voraussetzung (wie z.B. Krankenschwestern, Krankenpfleger, AltenpflegerInnen, ErzieherInnen), oder ein Berufsabschluss auf vergleichbaren Ausbildungsniveau.[1]
Für die Zulassung zu den weiteren in den WBR aufgeführten Weiterbildungsgängen (Oberstufe) ist mindestens der erfolgreiche Abschluss der Hälfte der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachhochschul- oder Hochschul-Studiengangs erforderlich.
Für den Abschluss der unter 2.2 genannten Weiterbildungsgänge ist grundsätzlich ein Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss erforderlich.[1]
Bei nachgewiesener Eignung kann eine Psychodrama‑PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung mit Fachschulabschluss bzw. vergleichbarer Ausbildung zur Weiterbildung als Psychodrama‑LeiterIn zugelassen werden. Eine solche Zulassung
wird durch ein besonderes Zulassungsverfahren der Weiterbildungs‑Institute festgestellt. Die Kriterien für eine solche Zulassung im Einzelfall werden dem DFP-Vorstand und der WBK mitgeteilt.
Alle Zeitangaben betreffen UStd. à 45 Minuten.
4.1. Gesamtweiterbildung
Die Weiterbildung findet in fortlaufenden Gruppen, in überwiegend mehrtägigen Seminaren und in Gruppen- und Einzelsupervision statt. Die Weiterbildung zur Psychodrama‑PraktikerIn umfasst mindestens 518 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren. Die Gesamtdauer der Weiterbildung zur Psychodrama‑LeiterIn bzw. Psychodrama‑TherapeutIn / Psychodrama‑Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn umfasst mindestens 1282 bzw. 1332 UStd. (incl. Fallpraxis) im Verlauf von mindestens 4 Jahren.
4.2. Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung in Grund- und Oberstufe beträgt insgesamt 280 UStd. im Verlauf von mindestens 4 Jahren.
4.2.1. Grundstufe
In der Grundstufe betrifft die Selbsterfahrung die eigene Sozialisation und die biographischen Rollen sowie deren Verhältnis zu den neuen Rollen in Psychodrama, Soziometrie und Gruppenarbeit/-behandlung. Ziele sind: Förderung von Empathie, Verständnis für Psycho- und Gruppendynamik, Erhöhung der Rollenflexibilität und Differenzierung der Selbstreflexion. Diese Selbsterfahrung umfasst mindestens 200 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren. Zusätzlich wird die Ergänzung der Selbsterfahrung durch Psychodrama im Einzelsetting empfohlen.
4.2.2. Oberstufe
In der Oberstufe der Weiterbildung betrifft die Selbsterfahrung insbesondere die Entwicklung der eigenen Rollen als PsychodramatikerIn und umfasst mindestens 80 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren.
4.3. Methodik und Theorie
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst den aktuellen Forschungsstand zu Theorie und Methodik von Psychodrama und Soziometrie in Gruppen‑ und Einzelsetting sowie deren historische Entwicklung. Angesichts der Vielfalt menschlicher Ausdrucks- und Interaktionsformen werden Konzepte der Psychodynamik und der Verhaltenstherapie, humanistische, systemische und körperorientierte Konzepte sowie aktuelle Ansätze der Neurobiologie, Neuropsychotherapie und der Hirnforschung in die Theorie- und Methodenvermittlung einbezogen. Die Lerninhalte werden durch die entsprechenden theoretischen Modelle ergänzt.
4.3.1. Grundstufe
Aufbauend auf dem Erleben und den Beobachtungen der Selbsterfahrung ‑ bei sich, den anderen und der Gruppe als ganzer ‑ und des Rollen‑Trainings erfolgt in der Grundstufe die Einführung in die methodischen Grundlagen; sie umfasst mindestens 90 UStd. Die Theorievermittlung umfasst in der Grundstufe die Einführung in die theoretischen Grundlagen des Verfahrens (insgesamt 70 UStd.), die sowohl in speziellen Theorieseminaren außerhalb der fortlaufenden Gruppe, als auch in der Stammgruppe (Referate, Kleingruppenarbeit etc.) absolviert werden. Dazu kommen mindestens 70 UStd. theoretisch‑methodischer Inhalte im Selbststudium. Zur Grundstufe gehören auch ein Anwendungstraining von 80 UStd. unter Supervision, sowie mindestens 8 UStd. externe Einzelsupervision.
4.3.2. Oberstufe
In der Oberstufe werden die theoretischen Kenntnisse und methodischen Fertigkeiten vertieft. Dieser Lernprozess umfasst insgesamt 230 UStd. Teile der theoretischen und methodischen Weiterbildung können in speziellen Fortbildungs-Seminaren außerhalb der fortlaufenden Gruppe absolviert werden. Dazu kommen mindestens 120 UStd. theoretisch‑methodischer Inhalte im Selbststudium.
4.4. Anwendungstraining /Kontrollierte Fallpraxis
4.4.1.Grundstufe / Anwendungstraining
Das Anwendungstraining für Psychodrama‑PraktikerInnen beinhaltet die Reflexion der selbständigen Anwendung des Psychodramas im Berufsfeld unter interner und 8 UStd. externer Supervision. Die Form des Anwendungstrainings für Psychodrama‑PraktikerInnen für Gruppenleitung und Beratung (siehe 4.3.1) regeln die Institute.
4.4.2 Oberstufe / Kontrollierte Fallpraxis unter Supervision
Die kontrollierte Fallpraxis für Psychodrama‑LeiterInnen und ‑TherapeutInnen beinhaltet die selbständige Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Psychodrama und Soziometrie im Gruppen- und Einzelsetting im jeweiligen Arbeitsfeld unter externer Supervision. Erfolgt diese Praxis im Einzelsetting, dann zählen 3 UStd. im Einzelsetting so viel wie 1 UStd. im Gruppensetting. Die Fallpraxis beträgt für Psychodrama‑LeiterInnen mindestens 150 UStd., für Psychodrama‑TherapeutInnen und Psychodrama‑Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutInnen mindestens 200 UStd. Für die Dokumentation und Auswertung werden 80 UStd. veranschlagt. Die Supervision erfolgt regelmäßig in Begleitung der Fallpraxis. Die Supervision soll in Einzel‑ und Gruppensupervision bei mindestens zwei unterschiedlichen SupervisorInnen absolviert werden; sie umfasst insgesamt 104 UStd. Davon sind mindestens 32 UStd. als Einzelsupervision, mindestens 48 UStd. in Gruppensupervision und 24 UStd. zur freien Verfügung zu absolvieren. Ferner wird regelmäßige kollegiale Supervision (Intervision) empfohlen.
5.1. Sitzungsprotokolle
5.1.1 Grundstufe
Für den Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama‑PraktikerIn sind 3 von der WeiterbildungsleiterIn akzeptierte Protokolle über Sitzungen der Weiterbildungsgruppe Voraussetzung.
5.1.2 Oberstufe
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama‑TherapeutIn, ‑Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. ‑LeiterIn müssen mindestens 15 prozessanalytisch erweiterte Sitzungsprotokolle vorlegen, die von einer SupervisorIn akzeptiert worden sind. Von diesen 15 Protokollen müssen mindestens 10 aus einer supervidierten KlientInnen‑/PatientInnengruppe der KandidatIn (s. 4.4.) stammen.
5.2. Schriftliche Prozessanalyse / Abschlussarbeit
5.2.1 Grundstufe / Schriftliche Prozessanalyse
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama PraktikerIn müssen zusätzlich zu den drei Protokollen eine schriftliche Prozessanalyse anfertigen, welches die Erfahrungen zum Ausdruck bringt, die bei der selbständigen Anwendung des Psychodramas im Arbeitsfeld unter Supervision gemacht worden sind. Diese Erfahrungen müssen aus der theoretischen Perspektive der Anthropologie und des Verfahrens reflektiert werden. Das jeweilige Vorgehen in der praktischen Arbeit muss verfahrensspezifisch begründet werden. Die Prozessanalyse soll eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der Weiterbildung (einschließlich der Theorie) und den in der Anwendung des Verfahrens gemachten Erfahrungen wiedergeben.
5.2.2 Oberstufe / Abschlussarbeit
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama‑TherapeutIn / Psychodrama‑Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Abschlussarbeit anfertigen, in welcher der Verlauf der supervidierten Anwendung (s. 4.4.) ausführlich kommentiert wird. In dieser Abschlussarbeit hat die KandidatIn sich zu patientInnen- und gruppenbezogener Diagnose, Indikation und Prognose sowie über Verlauf und Abschluss der Behandlung zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Fallpraxis im Einzelsetting absolviert, so ist diese Behandlungsphase ebenfalls schriftlich zu bearbeiten und in die gesamte Abschlussarbeit zu integrieren.
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zur Psychodrama‑LeiterIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Abschlussarbeit anfertigen, in welcher der Verlauf einer supervidierten Anwendung (s. 4.4.) ausführlich kommentiert und analysiert wird. In dieser Verlaufsanalyse hat die KandidatIn sich über Verlauf und Abschluss der Arbeit mit jedem einzelnen Gruppenmitglied zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Praxis im Einzelsetting absolviert, so ist über diese Phase ebenfalls eine Verlaufsanalyse anzufertigen und in die gesamte Abschlussarbeit zu integrieren.
5.3. Kolloquium
5.3.1 Grundstufe
Der Abschluss der Grundstufe findet in Form einer mündlichen Prüfung statt, die nach den Prüfungs-Richtlinien des jeweiligen Weiterbildungsinstitutes durchgeführt wird.
5.3.2 Oberstufe
Die Abschlussprüfung der Oberstufe findet nach den Prüfungs-Richtlinien des jeweiligen Weiterbildungsinstitutes im Rahmen eines Kolloquiums statt, in dem die Kandidatinnen
(a) über den Verlauf einer selbst geleiteten Psychodramagruppe bzw. einer psychodramatischen Einzelarbeit/-behandlung prozessanalytisch Auskunft geben
(b) Sequenzen aus ihrer praktischen Arbeit in der Prüfungsgruppe szenisch darstellen
(c) ihr methodisches Vorgehen der Zielsetzung und der Zielgruppe entsprechend begründen
(d) Verlauf und Wirkung der Interventionen verfahrensgemäß darstellen und reflektieren.
Inhalt | Grundstufe | Oberstufe | Summe |
|---|---|---|---|
Selbsterfahrung | 200 | 80 | 280 |
Theorie | 70 | 70 | 140 |
Methodik | 90 | 160 | 250 |
Anwendungstraining unter Supervision | 80 | 80 | |
Theorie / Methodik Selbststudium | 70 | 120 | 190 |
Fallpraxis |
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Kontrolle |
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Summe |
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Alle Angaben sind UStd. zu 45 Minuten.
[1] Sofern sich Berufsbezeichnungen in Folge des Bologna Prozesses ändern oder bereits geändert haben, gelten diese entsprechend.